Die Förderung von Photovoltaik & Solaranlagen in NRW ist ein wichtiger Teil der Energiewende in Deutschland. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Hausbesitzer und Unternehmen dazu motiviert werden, Solarenergie zu nutzen und damit einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien zu leisten.
In Nordrhein-Westfalen gibt es, wie in anderen Bundesländern auch, verschiedene Programme zur Förderung von Solaranlagen. Allerdings ist die Fördersituation je nach Stadt und Kreis unterschiedlich. Im Folgenden soll ein Überblick gegeben werden, ob und wie die Installation von Solaranlagen in NRW im Jahr 2024 staatlich unterstützt wird.
Gibt es in 2024 Förderungen?
NRW steht vor einem Solar-Boom. In der ersten Jahreshälfte von 2024 wurden über 100.000 neue PV-Anlagen errichtet. Somit erfährt das Thema Solar in NRW weiterhin Aufschwung.
In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell das Progres.nrw Programm, das den Ausbau erneuerbarer Energien und die Nutzung innovativer Technologien zur Energieeffizienz und CO2-Reduktion in der Region fördert. Bis zum 4. Dezember konnten noch Anträge gemäß der aktuellen Richtlinie eingereicht werden. Die Anträge werden nach dem Eingangsdatum priorisiert und die verfügbaren Mittel entsprechend verteilt.
Im Jahr 2024 wird es aufgrund neuer EU-Vorschriften eine neue Rahmenrichtlinie geben. Folglich wird die Förderung für die Installation und den Ausbau von Photovoltaikanlagen im Jahr 2024 aus budgetären Gründen nicht fortgesetzt werden. Stattdessen wird ab dem 1. Januar 2024 ein neuer Bürgerenergiefonds lanciert, um Vorplanungskosten für Bürgerenergieprojekte zu unterstützen.
Auch das KlimaQuartier.NRW Programm bietet die Möglichkeit, Fördermittel für Solarprojekte zu erhalten, insbesondere im Neubau oder bei Renovierungen. (1)
Unternehmen können die Kampagne „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“ des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie nutzen, um den Ausbau von Solarenergie zu fördern. (2)
Wer ist Förderberechtigter?
Laut dem Förderprogramm Progress.nrw sind verschiedene Zielgruppen berechtigt, Förderungen für Solaranlagen zu beantragen. Dazu zählen:
- Kommunen
- Privatpersonen: Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Fördermittel für die Installation von Solaranlagen auf privaten Gebäuden zu beantragen.
- Unternehmen: Betriebe und Firmen sind ebenfalls förderberechtigt, um ihre Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten.
- Öffentliche Einrichtungen: Institutionen wie Schulen, Universitäten oder Verwaltungsgebäude können Unterstützung für die Nutzung von Solarenergie erhalten.
- Verbände/Vereinigungen: Gemeinnützige Organisationen, Vereine oder sonstige Zusammenschlüsse können ebenfalls Förderungen beantragen, um die Energiewende zu unterstützen.
Diese Vielfalt an berechtigten Antragstellern zielt darauf ab, den Ausbau von Solaranlagen breitflächig zu fördern und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Förderungen in Köln
Diese Programme, die am 2. Oktober 2023 in Kraft treten werden, umfassen „Photovoltaik – Klimafreundliches Wohnen“, „Photovoltaik – Klimafreundliches Arbeiten“ und „Gebäudesanierung – Klimafreundliches Wohnen“.
Unter dem Programm „Photovoltaik – Klimafreundliches Wohnen“ werden attraktive Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen in Wohngebäuden bereitgestellt. Die Förderung für die ersten 10 Kilowatt Systemleistung wird von 250 Euro auf 300 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) erhöht, während größere Anlagen weiterhin einen Zuschuss von 250 Euro pro kWp erhalten.
Auch die Förderung für Batteriespeicher wird von 150 Euro auf 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität angehoben.
In unserem Blogartikel finden Sie weiterführende und detailliertere Aufbereitungen der Förderungen in Köln.
Da die Ressourcen solcher Förderprogramme schnell aufgebraucht sind, finden Sie aktuelle Informationen auf der Seite der Stadt Köln.
Förderungen in Düsseldorf
In Düsseldorf steht das Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ zur Verfügung.
Pro PV-Anlage wird eine unterschiedliche Förderung gewährt, abhängig von der installierten elektrischen Leistung in Kilowatt peak (kWp). Hier sind die Fördersätze im Detail:
- Für Anlagen größer als 0,6 kWp bis einschließlich 10 kWp beträgt die Förderung 300 Euro pro kWp.
- Für Anlagen größer als 10 kWp gibt es eine pauschale Förderung von 3.000 Euro plus 200 Euro pro kWp über 10 kWp hinaus.
Da Förderprogramme schnell ausgeschöpft sind, kann es möglich sein, dass zu diesem Zeitpunkt keine Anträge mehr gestellt werden können. Aktuelle Informationen finden Sie hier.
Förderung in Dortmund
Die Stadt Dortmund bietet mehrere Förderprogramme an, um den Klimaschutz voranzutreiben. Darunter befinden sich auch Angebote zu Solaranalgen.
Beispielsweise werden die Errichtungen von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden von Vereinen gefördert. Diese dürfen dabei nicht wirtschaftlich ausgerichtet sein.
Doch auch für Privathaushalte sollen zukünftig Förderprogramme in Kraft treten. Vorgesehen ist ein Gesamtvolumen von 500.000€, wobei die Förderung pro Antragstellung 1000€ betragen soll.
Die genauen Einzelheiten müssen erst ausgearbeitet werden. Aktuelle Infos bekommen Sie auf der Seite der Stadt Dortmund.
Förderung in Essen
Seit 1. März herrscht in Essen eine neue Richtlinie bezüglich der Förderung von Solarenergie.
Die Stadt Essen fördert die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und thermischen Solaranlagen mit Heizungsunterstützung auf dem Stadtgebiet.
Wer wird gefördert?
- Natürliche und juristische Personen: Dazu zählen Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und gewerbliche Unternehmen. Auch Personen und Unternehmen außerhalb Essens können Anträge stellen, sofern die Solaranlagen in Essen installiert werden.
- Mehrere Eigentümer: Der Hausverwalter kann mit Beschluss der Eigentümerversammlung den Antrag stellen. Bei Ehepaaren genügt eine gegenseitige Vollmacht.
Was wird gefördert?
- Erwerb und Installation neuer solarthermischer Anlagen mit dem Prüfzeichen „Solar Keymark“.
- Stecker-Solargeräte ab 300 Wp.
- PV-Anlagen ab 1 kWp, die bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Förderhöhe
- Photovoltaikanlagen:
- 1 bis 2 kWp: 500 Euro
- Über 2 bis 5 kWp: 750 Euro
- Über 5 bis 10 kWp: 1.000 Euro
- Über 10 kWp bis 40 kWp: 100 Euro je angefangener kWp
- Über 40 kWp: 4.000 Euro
Weitere Informationen findest du hier.
Bundesweite Optionen zur Förderung
Neben regionalen Förderungsprogrammen gibt es auch bundesweite Optionen, die als Förderung herangezogen werden können. Insbesondere folgende beide Maßnahmen können genutzt werden:
KfW-Kredit
Der KfW-Kredit ist eine beliebte Option für die Finanzierung von Solaranlagen. Mit ihrem Programm für erneuerbare Energien gibt es vergünstigte Darlehen, die nicht nur für Photovoltaik/Solaranlagen, sondern auch für Wasser-, Biogas- und Windkraftanlagen genutzt werden können.
Die Laufzeit dieser Förderkredite liegt zwischen 5 und 30 Jahren, und der maximale Betrag kann bis zu 150 Millionen Euro betragen. Kredite beginnen bei einem effektiven Jahreszin von 5,21%. (3)
Die Konditionen können je nach Situation variieren, und deine Hausbank erstellt individuelle Angebote basierend auf Faktoren wie Standort, wirtschaftlicher Lage und Sicherheiten. Es ist ratsam, die aktuellen Konditionen bei deiner Bank zu erfragen, da sie sich ändern können.
EEG-Förderung
Die EEG-Förderung, auch bekannt als das Erneuerbare-Energien-Gesetz, ist eine weitere wichtige Förderung von Solarstrom.
Speziell für PV-Anlagen beinhaltet die Reform folgende Maßnahmen: (4)
- Erhöhte Einspeisevergütung: Ab dem 30. Juli 2022 profitieren neue PV-Anlagen, die auf Hausdächern installiert werden, von höheren Einspeisevergütungen.
- Gute Neuigkeiten für die Besitzer neuer PV-Anlagen bis 25 kWp! Ab sofort können sie den gesamten von ihrer Solaranlage erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Früher gab es eine Obergrenze von maximal 70 Prozent der Nennleistung, um die Stabilität des Netzwerks nicht zu gefährden.
- Vereinfachte Installation: Bei kleinen PV-Anlagen ist die Anwesenheit des Netzbetreibers während des Anschlusses nicht mehr erforderlich, was eine schnellere Inbetriebnahme ermöglicht.
- Kombination aus Voll- und Teil-Einspeisung: Es ist nun möglich, PV-Anlagen mit voller und Teil-Einspeisung zu kombinieren, was vorteilhafter ist, um den verfügbaren Dachraum optimal auszunutzen.
Zum Abschluss
Als professioneller Anbieter von Solaranlagen möchten wir Ihnen gerne die neuesten Informationen zu den Solaranlagenförderungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) geben, weshalb wir diesen Artikel aktuell halten werden.
Ab dem 1. Januar 2024 sind neue Fonds geplant, was darauf hindeutet, dass in NRW neue Förderprogramme entwickelt und veröffentlicht werden. Das ist eine aufregende Entwicklung, da sie neue Möglichkeiten für diejenigen eröffnet, die eine PV-Anlage oder Solaranlage in NRW installieren möchten.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass es im Jahr 2024 möglicherweise Änderungen bei den jeweiligen Förderprogrammen in den einzelnen Städten in NRW geben kann, wie beispielsweise Köln, Düsseldorf oder Dortmund. Jede Stadt hat ihre eigenen Programme und Richtlinien, daher lohnt es sich, über eventuelle Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Um Ihnen dabei zu helfen, informierte Entscheidungen zu treffen, werden die Informationen auf unserer Webseite regelmäßig aktualisiert. Hier finden Sie einen aktuellen Überblick darüber, ob und welche Förderungen in NRW für PV-Anlagen bzw. Solaranlagen bezogen werden können.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Fragen zu beantworten und Sie bei der Planung Ihrer Solaranlage zu unterstützen. Gemeinsam können wir zur nachhaltigen Energieerzeugung in NRW beitragen.